Sprühextraktion WittenauDie Geräte, die bei der Sprühextraktion zum Einsatz kommen, besitzen dazu eine in Arbeitsrichtung vorn liegende Düse, mit deren Hilfe die Tensidlösung unter Druck in das Teppichmaterial eingesprüht wird, und dahinter eine Absaugdüse, mit der die gerade in den Boden eingebrachte Flüssigkeit wieder abgesaugt und in den Schmutzwassertank des Geräts überführt wird.
Das Aufsprühen und Absaugen der Reinigungsmittellösung erfolgt bei der Sprühextraktion unmittelbar nacheinander mit demselben Gerät in Wittenau. Die Sprühextraktion gehört zu den Verfahren in der Teppichbodenreinigung in Rahmen einer Grundreinigung, die zur langfristigen Erhaltung von Teppichböden eingesetzt werden in Wittenau. Mit einer Sprühextraktion werden sehr gute Reinigungsleistung erzielt, auch wenn die Verschmutzung sehr stark ist. Es werden jedoch vergleichsweise große Mengen Flüssigkeit in den Teppischbelag eingebracht, so dass eine Trocknungszeit, in der der Boden nicht betreten werden darf, zwischen 10 und 18 Stunden in Kauf genommen werden muss. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist ein in Deutschland und Österreich anerkannter Ausbildungsberuf. Die duale Ausbildung zum Gebäudereiniger beträgt 3 Jahre. Die Vielseitigkeit im Gebäudereiniger-Handwerk ist enorm.
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Die Sprühextraktion ist eine Sonderform des Shampoonierverfahrens. Zu beachten ist hinsichtlich der Anwendung, dass nicht alle Belagsarten und Kleber die dabei eingebrachte große Wassermenge vertragen.
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Zu unseren regelmäßigen Arbeiten in der Gebäudereinigung zählen die Trocken- und Nassreinigung verschiedenster Bodenbeläge wie Teppich, PVC, Linoleum, Stein usw., aber auch Sanitärbereiche und Mobiliar in ihren Büroräumen gehören zu unserem Aufgabenbereich. Legen Sie Ihr Vertrauen nicht irgendjemanden in die Hände, sprechen Sie mit uns, damit die Reinigung zu Ihrer Zufriedenheit gelingt.
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Der Großer Gebäudemanagement bietet Privatkunden, die unseren Winterdienst zwecks Schneeräumung in Anspruch nehmen möchten, von November bis Ende März ein Pauschalangebot an. Dieses Angebot gilt für Gehwege mit einer maximalen Länge von 30 lfd. Meter. Es umfasst die Schneeräumung, den Streudienst für die ganze Saison und die einmalige Streugutaufnahme nach Ende der Wintersaison.